Rechnungen für Direktvermarktende Landwirte: Hofladen, Markt, Wochenkisten
Die Direktvermarktung erlebt im DACH-Raum eine Renaissance. Bauern verkaufen ihre Produkte am Hofladen, auf Wochenmärkten, über Online-Shops und in wöchentlichen Bio-Kisten-Abos. Was früher mit Kassenbuch und Heft funktionierte, fällt unter die KassenSichV und braucht GoBD-konforme Belege.
Warum Direktvermarktende ein digitales System brauchen
Pauschalierende Landwirte (§24 UStG in Deutschland) haben besondere USt-Regeln. Hinzu kommen Bio-Zertifizierungs-Nachweise, Restaurantkunden mit B2B-Logik, Wochenmarkt-Bargeld und saisonale Schwankungen.
Die größten Schmerzpunkte
1. §24-Pauschalierung. Eigene USt-Sätze (9,5 % auf landwirtschaftliche Produkte – 2026).
2. B2B-Restaurants. Andere Logik als Hofladen.
3. Bio-Kisten-Abos. Wöchentlich, mit Pause/Resume.
4. Wochenmarkt-Bargeld. KassenSichV.
5. Saison. Erdbeerfeld vs. Apfelernte.
6. Lieferung. Pauschale oder pro km.
Wie InvoiceFlow das löst
§24-Pauschalierungs-Logik
Sondersteuersatz 9,5 % für pauschalierende Landwirte hinterlegt.
Wochenkisten als Recurring mit Pause
„Bio-Kiste klein 22 € wöchentlich” mit Pause während Urlaub.
B2B-Restaurantkunden
Sammelrechnung am Monatsende mit Lieferschein-Anhang.
Wochenmarkt-Bargeld
Mobile Belegerstellung mit GoBD.
Bio-Zertifikat-Footer
Standardklausel mit Kontrollstellen-Nummer.
Lieferpauschalen
Standardpositionen für Zustellbereich.
Praxisbeispiel: Heinrich aus Dresden
Heinrich Naumann betreibt einen Bio-Hof mit Hofladen, sechs Restaurantkunden und 80 Wochenkisten-Abos.
Bisher: handschriftliches Kassenbuch + Excel. Seit März 2026: InvoiceFlow. Wochenkisten als Recurring mit Pause. Restaurantkunden monatlich. Wochenmarkt mit mobiler Belegausgabe.
Resultat: GoBD-Compliance erreicht, Kontrolle der Bio-Behörde problemlos.
Schritt-für-Schritt-Workflow
- Profil mit §24-Status (falls zutreffend) und Bio-Kontrollstellen-Nummer.
- Produktkatalog mit korrekten Steuersätzen.
- Kunden: Privat, Restaurant, Großhandel.
- Recurring für Wochenkisten.
- Sammelrechnung für Restaurants.
- Mobile Belege für Wochenmarkt.
Häufige Fehler
- §24 falsch anwenden.
- Bio-Hinweis vergessen.
- Wochenkisten ohne Pause.
- Bargeld ohne TSE.
- B2B mit Privatkunden vermischen.
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